Das Bürgergeld ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten und hat schrittweise das Arbeits-
losengeld II („Hartz IV“) zu den Stichtagen 1. Januar und 1. Juli 2023 ersetzt.

Mit dem Bürgergeld soll ein neues Zeitalter der Existenzsicherung eingeläutet und „Hartz
IV" überwunden werden. In zentralen Anliegen des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
sind allerdings im Gesetzgebungsverfahren in letzter Sekunde Abstriche gemacht worden.
Änderungspotenzial verspricht weiterhin die im Gesetz an mehreren Stellen angelegte „Quali-
fizierungsoffensive", insbesondere für Langzeitarbeitslose.

Der sogenannte Vermittlungsvorrang wurde aufgehoben, also die bevorzugte Vermittlung in Erwerbstätigkeit. Vorrangig sollen Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erbracht werden, die die unmittelbare Aufnahme einer Ausbildung oder Erwerbstätigkeit ermöglichen, um wieder auf dem 1. Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Die Mehrheit der Langzeitarbeitslosen hat keine abgeschlossene oder eine veraltete Berufsausbildung. Deren Qualifizierung wird fokussiert, so das Ziel des Bürgergeld-Gesetzes.
Weiterhin ist jedoch jede Arbeit zumutbar.

Die im Aktionskreis Kindergeld und Sozialhilfe Saar (AKKS) organisierten Gemeinwesenprojekte und Sozialberatungsstellen sind am Ende der Broschüre aufgeführt. Dort finden Sie auch Kontaktdaten für eine Beratung vor Ort.

 

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